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Pflegeversicherung: Sonderkündigung nach Pflegestufen-Reform

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Ab dem 1. Januar 2017 sollen verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besser kombinierbar werden. Foto: Werner Krueper, epd

Ab dem 1. Januar 2017 werden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.Damitsoll die Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur hauptsächlich auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen sein, sondern geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig behandeln. Entsprechend passen auch die Versicherer ihre privaten Pflegezusatzversicherungen den neuen Pflegegraden an. Steigen damit die Beitragssätze für den Versicherten an, kann er innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Die Stiftung Warentest rät: „Finden Versicherte bei ihrer Gesellschaft einen besseren Tarif, haben sie übrigens nach Paragraf 205 Versicherungsvertragsgesetz ein Wechselrecht unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen und bei Beibehaltung des alten Eintrittsalters und Gesundheitszustands.

 


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